Reisepass: Ein gültiger Reisepass ist für die Einreise
nach Albanien vorgeschrieben. Personalausweise werden nicht akzeptiert
Visa: Nach einer Entscheidung des Premierministers
Albaniens brauchen Staatsangehörige folgender Länder kein Visum zur
Einreise nach Albanien:
E.U.: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Polen, Estland, Litauen,
Lettland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta,
Zypern
EFTA Länder: Norwegen und Schweiz
Andere: U.S.A., Kanada, Türkei, Israel, Japan, Südkorea,
San Marino, Singapur, Australien und Neuseeland, Kroatien, Malaysia,
Bulgarien, Rumänien.
Die Staatsbürger dieser Länder können Visa bei der Einreise nach
Zahlung einer Gebühr erhalten: Saudi Arabien, Mazedonien, Bahrain,
Sultanat Oman, Qatar, Kuwait, Ägypten und Vereinigte Arabische Emirate.
Staatsbürger anderer Länder müssen Visa in der Botschaft der Republik
Albanien oder in einem albanischen Konsulat ihres Heimatlandes beantragen.
Während der Touristensaison im Sommer, vom 1. Juni bis 30. September
bietet die albanische Regierung folgenden Anreiz:
Alle ausländischen Staatsangehörige mit albanischer Nationalität können
ohne Visum nach Albanien einreisen. In diesem Falle werden Personalausweise
akzeptiert. Staatsangehörige der Länder Serbien und Montenegro sowie
Bosnien-Herzegowina brauchen kein Visum.
Die Einreisesteuer
Gemäß dem Gesetz Nr. 8977, Datum 4.07.2002 für einige Änderungen des
Gesetzes Nr. 8435, Datum 28.12.1998 „Für das Steuersystem der Republik
Albanien” geändert mit anderen Gesetzen, mit Bezug auf den Annex Nr
2 „Die Steuer beratende Dienstleistungen” wurden die folgenden Änderungen
vorgenommen:
Punkt 9 wurde wie folgend verändert:
" Die Einreisesteuer in das Territorium der Republik Albanien für
Staatsangehörige aus Übersee, die kein Visum benötigen, organisiert
von albanischer Reiseveranstalter in Tourist Gruppen, wird entsprechend
der Gegenseitigkeit festgelegt, darf aber 10 Euro nicht übersteigen.
Die Steuer findet keine Anwendung im Zeitraum vom 01. Mai bis 01.
November”
Der Punkt 10 wurde wie folgend geändert:
"Individuelle Tagestouristen und diejenigen, die bei den von albanischen
Reiseveranstalter organisierten Tagesauflüge teilnehmen, zahlen keine
Visums- oder Einreisesteuer”.
(Quelle: Webseite des albanischen Tourismusministeriums http://www.albaniantourism.com/getalbania.asp?faqja=getalbania4.htm)