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Visavorraussetzungen


Reisepass: Ein gültiger Reisepass ist für die Einreise nach Albanien vorgeschrieben. Personalausweise werden nicht akzeptiert
Visa: Nach einer Entscheidung des Premierministers Albaniens brauchen Staatsangehörige folgender Länder kein Visum zur Einreise nach Albanien:
E.U.: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern
EFTA Länder: Norwegen und Schweiz
Andere: U.S.A., Kanada, Türkei, Israel, Japan, Südkorea, San Marino, Singapur, Australien und Neuseeland, Kroatien, Malaysia, Bulgarien, Rumänien.

Die Staatsbürger dieser Länder können Visa bei der Einreise nach Zahlung einer Gebühr erhalten: Saudi Arabien, Mazedonien, Bahrain, Sultanat Oman, Qatar, Kuwait, Ägypten und Vereinigte Arabische Emirate.
Staatsbürger anderer Länder müssen Visa in der Botschaft der Republik Albanien oder in einem albanischen Konsulat ihres Heimatlandes beantragen.
Während der Touristensaison im Sommer, vom 1. Juni bis 30. September bietet die albanische Regierung folgenden Anreiz:
Alle ausländischen Staatsangehörige mit albanischer Nationalität können ohne Visum nach Albanien einreisen. In diesem Falle werden Personalausweise akzeptiert. Staatsangehörige der Länder Serbien und Montenegro sowie Bosnien-Herzegowina brauchen kein Visum.

Die Einreisesteuer
Gemäß dem Gesetz Nr. 8977, Datum 4.07.2002 für einige Änderungen des Gesetzes Nr. 8435, Datum 28.12.1998 „Für das Steuersystem der Republik Albanien” geändert mit anderen Gesetzen, mit Bezug auf den Annex Nr 2 „Die Steuer beratende Dienstleistungen” wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

Punkt 9 wurde wie folgend verändert:
" Die Einreisesteuer in das Territorium der Republik Albanien für Staatsangehörige aus Übersee, die kein Visum benötigen, organisiert von albanischer Reiseveranstalter in Tourist Gruppen, wird entsprechend der Gegenseitigkeit festgelegt, darf aber 10 Euro nicht übersteigen. Die Steuer findet keine Anwendung im Zeitraum vom 01. Mai bis 01. November”

Der Punkt 10 wurde wie folgend geändert:
"Individuelle Tagestouristen und diejenigen, die bei den von albanischen Reiseveranstalter organisierten Tagesauflüge teilnehmen, zahlen keine Visums- oder Einreisesteuer”.

(Quelle: Webseite des albanischen Tourismusministeriums http://www.albaniantourism.com/getalbania.asp?faqja=getalbania4.htm)

 

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